Abgestufte Chancengleichheit?

Aus der Presse durfte heute das Bürgerbegehren erfahren, dass eine Plakatierung für den Aufruf zum Bürgerentscheid erst drei Wochen vor dem Bürgerentscheid am 13. April möglich ist.
Ein sehr merkwürdiges Verfahren. Hatte doch noch am Dienstag ein Gespräch der Vertreter des Bürgerbegehrens mit der Verwaltung stattgefunden, in dem von einer solchen Beschränkung nicht die Rede war, obwohl die Verwaltung sich schon am 25.02. auf die heute offenbarten Beschränkungen festgelegt hatte. Der Leiter des Rechtsamts spricht lt. RP sogar von „abgestufter Chancengleichheit“.
Mit diesem Vorgehen wurde natürlich auch die für heute geplante „Auftaktveranstaltung“ des Bürgerbegehrens ad absurdum geführt.

Information: Sabine Gall

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